Voraussetzungen für Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe sind

  • ein geringes Einkommen (z.B. SGB XII oder Arbeitslosengeld II)
  • die Klage oder Verteidigung gegen eine Klage hat Aussicht auf Erfolg

    Beratungshilfe

    Wenn Sie Beratungshilfe in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie vom Amtsgericht einen Berechtigungsschein.
    Gegen Vorlage des Berechtigungscheins vom Amtsgericht ist abgesehen von der Zahlung des gesetzlich geregelten Eigenanteils in Höhe von 10,- EUR die Beratung in meinem Büro kostenlos.

    Beratungshilfe wird nur für eine außergerichtliche Tätigkeit bewilligt. Für eine gerichtliche Tätigkeit benötigen Sie Prozesskostenhilfe.


    Prozesskostenhilfe

    Prozesskostenhilfe wird nur für eine gerichtliche Tätigkeit durch das Gericht ausgesprochen. Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe wird gegen Vorlage einer Verdienstbescheinigung und der Kopie Ihres Mietvertrages durch mich beim Gericht beantragt werden.